Neue Chancen für Pflegeeinrichtungen
Förderungen für Pflegebetriebe
Ihr Partner für Förderprogramme in der Pflege
Zwei Wege zur Förderung Ihrer Pflegeeinrichtung
Es gibt zwei wichtige Förderstränge nach § 8 SGB XI, die Pflegeeinrichtungen unterstützen können. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden.
§ 8 Abs. 7 SGB XI
Vereinbarkeit & Wiedereinstieg (inkl. Rückgewinnung ehem. Pflegekräfte)
§ 8 Abs. 8 SGB XI
Digitalisierung (einmaliger Digitalzuschuss)
Fokus auf bessere Arbeitsbedingungen, Wiedereinstieg und Rückgewinnung von Fachkräften.
Aktuelle Förderprogramme
Förderungszuschuss für Pflegebetriebe in Deutschland
Sichern Sie sich Ihre Förderungszuschuss für wichtige Recruiting-Maßnahmen im Pflegebereich.
Wiedereinstieg in den Pflegeberuf
Unterstützung für Maßnahmen, die Pflegefachkräfte zum Wiedereinstieg motivieren und ihre Integration erleichtern.
Digitalisierung von Prozessen
Finanzielle Hilfe zur Modernisierung und Digitalisierung Ihrer betrieblichen Abläufe und Recruiting-Strategien.
Förderhöhe und Voraussetzungen
Erfahren Sie mehr über die genaue Förderhöhe von 7.500 € bis 10.000 € und die notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung.
Antragsprozess
Ein einfacher Leitfaden durch den Antragsprozess, um schnell und unkompliziert an Ihre Fördergelder zu gelangen.
Recruiting-Maßnahmen
Nutzen Sie die Förderung, um Ihre Recruiting-Strategien zu optimieren und qualifizierte Fachkräfte anzuziehen.
Langfristige Effekte
Profitieren Sie von nachhaltigen Verbesserungen in der Mitarbeiterbindung und der Effizienz Ihres Betriebs.
Wichtige Details
Mindest-Voraussetzungen & Nachweise
Um Förderungen erfolgreich zu beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt und Nachweise erbracht werden. Hier ist eine kompakte Übersicht.
Zulassung
Zulassung nach § 72 SGB XI (ambulant oder stationär) ist eine Grundvoraussetzung.
Förderzeitraum & Eigenmittel
Maßnahme im Förderzeitraum (2019–2030) durchgeführt bzw. verausgabt; Eigenmittel eingesetzt.
Zweckbindung
Maßnahmen müssen klar den Förderzielen entsprechen (§ 8 Abs. 7 oder § 8 Abs. 8).
Ihr Weg zum Erfolg
Individuelle Förderberatung
Analyse & Strategie
Wir analysieren Ihre spezifische Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um die für Sie relevanten Förderprogramme optimal zu nutzen.
Antragsstellung & Begleitung
Wir unterstützen Sie bei der gesamten Antragsstellung und begleiten Sie durch den Prozess, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wir haben die wichtigsten Fragen zu den Förderprogrammen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Was ist der § 8 SGB XI?
Der § 8 SGB XI regelt die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden u.a. Wiedereinstiegskonzepte, flexible Arbeitszeitmodelle und Digitalisierungsprojekte wie digitale Dienstplanung.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote beträgt bis zu 70% für kleinere Einrichtungen (≤ 25 MA) und bis zu 50% für größere (≥ 26 MA).
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge können bis zum 31.12.2030 bei der zuständigen Pflegekasse/Ersatzkasse eingereicht werden.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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