Neue Chancen für Pflegeeinrichtungen
Förderungen für Pflegebetriebe
Ihr Partner für Förderprogramme in der Pflege
Zwei Wege zur Förderung Ihrer Pflegeeinrichtung
Es gibt zwei wichtige Förderstränge nach § 8 SGB XI, die Pflegeeinrichtungen unterstützen können. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden.
§ 8 Abs. 7 SGB XI
Vereinbarkeit & Wiedereinstieg (inkl. Rückgewinnung ehem. Pflegekräfte)
§ 8 Abs. 8 SGB XI
Digitalisierung (einmaliger Digitalzuschuss)
Fokus auf bessere Arbeitsbedingungen, Wiedereinstieg und Rückgewinnung von Fachkräften.
Aktuelle Förderprogramme
Förderungszuschuss für Pflegebetriebe in Deutschland
Sichern Sie sich Ihren Förderungszuschuss für wichtige Rückgewinnungs- und Digitalisierungsprogramme im Pflegebereich.
Wiedereinstieg in den Pflegeberuf
Unterstützung für Maßnahmen, die Pflegefachkräfte zum Wiedereinstieg motivieren und ihre Integration erleichtern.
Digitalisierung von Prozessen
Finanzielle Hilfe zur Modernisierung und Digitalisierung Ihrer betrieblichen Abläufe und Recruiting-Strategien.
Förderhöhe und Voraussetzungen
Erfahren Sie mehr über die genaue Förderhöhe von 7.500 € bis 10.000 € und die notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung.
Antragsprozess
Ein einfacher Leitfaden durch den Antragsprozess, um schnell und unkompliziert an Ihre Fördergelder zu gelangen.
Rückgewinnung-Maßnahmen
Nutzen Sie die Förderung, um Bewerber für den Wiedereinstieg in die Pflege zu begeistern und qualifizierte Fachkräfte anzuziehen.
Langfristige Effekte
Profitieren Sie von nachhaltigen Verbesserungen in der Mitarbeiterbindung und der Effizienz Ihres Betriebs.
Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG): Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Das Pflegepersonal soll im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen entlastet werden. Dafür enthält das PpSG Förderprogramme. Ziel ist es, die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Finanzierung bis 2030
Bis 2030 werden jährlich bis zu 100 Millionen Euro von der Pflegeversicherung bereitgestellt.
Wichtiger Hinweis
Die Förderbudgets sind begrenzt. Sobald diese ausgeschöpft sind, ist für dieses Jahr keine Förderung mehr möglich – auch nicht für Einrichtungen, die bislang noch keine Förderung erhalten haben.
Wirtschaftlichkeit in der Pflegerückgewinnung
Wir möchten mit unserem Konzept bessere Arbeitsbedingungen schaffen. Dafür gibt es Förderprogramme im PpSG. Unser Ziel ist es, die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen zu verbessern. Wir sorgen dafür, dass Pflegeeinrichtungen langfristig besser aufgestellt sind und der Pflegeberuf auch für Wiedereinsteiger wieder attraktiv wird.
Ein Konzept, das sich bewährt hat
Unser Konzept wurde von führenden Pflegekassen wie der AOK und DAK umfassend geprüft und mehrfach freigegeben. Das zeigt, wie seriös und effektiv unsere Ansätze sind, um Pflegeeinrichtungen langfristig zu stärken.
Wir erarbeiten für Sie ein förderfähiges Konzept. Profitieren Sie von staatlicher Förderung von bis zu 10.000 € jährlich. Alles wird genau auf die Förderbedingungen und die Zielbindung abgestimmt.
Wichtige Details
Mindest-Voraussetzungen & Nachweise
Um Förderungen erfolgreich zu beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt und Nachweise erbracht werden. Hier ist eine kompakte Übersicht.
Zulassung
Zulassung nach § 72 SGB XI (ambulant oder stationär) ist eine Grundvoraussetzung.
Förderzeitraum & Eigenmittel
Maßnahme im Förderzeitraum (2019–2030) durchgeführt bzw. verausgabt; Eigenmittel eingesetzt.
Zweckbindung
Maßnahmen müssen klar den Förderzielen entsprechen (§ 8 Abs. 7 oder § 8 Abs. 8).
Ihr Weg zum Erfolg
Individuelle Förderberatung
Analyse & Strategie
Wir analysieren Ihre spezifische Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um die für Sie relevanten Förderprogramme optimal zu nutzen.
Antragsstellung & Begleitung
Wir unterstützen Sie bei der gesamten Antragsstellung und begleiten Sie durch den Prozess, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wir haben die wichtigsten Fragen zu den Förderprogrammen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Was ist der § 8 SGB XI?
Der § 8 SGB XI regelt die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden u.a. Wiedereinstiegskonzepte, flexible Arbeitszeitmodelle und Digitalisierungsprojekte wie digitale Dienstplanung.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote beträgt bis zu 70% für kleinere Einrichtungen (≤ 25 MA) und bis zu 50% für größere (≥ 26 MA).
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge können bis zum 31.12.2030 bei der zuständigen Pflegekasse/Ersatzkasse eingereicht werden.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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