Fokus auf bessere Arbeitsbedingungen, Wiedereinstieg und Rückgewinnung von Fachkräften.
So funktioniert die Förderung für Recruiting & Wiedereinstieg
Maßnahmen zur Rückgewinnung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind nach § 8 Abs. 7 förderfähig. Hier erfahren Sie, welche Schritte und Programme unterstützt werden.
01
Konzepte entwickeln
Entwicklung & Umsetzung von Wiedereinstiegs- und Rückgewinnungskonzepten, inklusive Einarbeitung, Onboarding und Kompetenzchecks.
02
Arbeitsbedingungen optimieren
Dienstplan- und Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Springerpools), Personal- & Organisationsentwicklung, Führungs- und Team-Coachings.
03
Kommunikation verbessern
Kommunikations-/Arbeitgeber-Attraktivitätsmaßnahmen, die die Vereinbarkeit im Alltag messbar verbessern (z. B. interne Kommunikationsprozesse, Feedback-/Dienstplan-Tools).
Wichtige Details
Mindest-Voraussetzungen & Nachweise
Um Förderungen erfolgreich zu beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt und Nachweise erbracht werden. Hier ist eine kompakte Übersicht.
Zulassung
Zulassung nach § 72 SGB XI (ambulant oder stationär) ist eine Grundvoraussetzung.
Förderzeitraum & Eigenmittel
Maßnahme im Förderzeitraum (2019–2030) durchgeführt bzw. verausgabt; Eigenmittel eingesetzt.
Zweckbindung
Maßnahmen müssen klar den Förderzielen entsprechen (§ 8 Abs. 7 oder § 8 Abs. 8).
So profitieren Sie von den Förderungen
Sehen Sie, wie unsere Kunden die Förderprogramme erfolgreich genutzt haben, um ihre Recruiting- und Digitalisierungsziele zu erreichen.
Wiedereinstiegspaket nach § 8 (7)
Umfassendes Konzept zur Rückgewinnung ehemaliger Pflegekräfte und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Förderquote: 50% (≥ 26 MA) / 70% (≤ 25 MA)
50%
Förderquote für Unternehmen mit ≥ 26 MA
70%
Förderquote für Unternehmen mit ≤ 25 MA
Digital-Recruiting-Enablement nach § 8 (8) + § 8 (7)
Kombination aus Digitalisierung und verbesserter Vereinbarkeit für Recruiting-Prozesse.
Förderung für digitale Workflows und begleitende Konzepte.
20%
Steigerung der Bewerberqualität
30%
Reduzierung der Time-to-Hire
GAP-Projekt: Digitale Dienstplanung
Pauschale Förderung bis zur Jahresobergrenze für digitale Dienstplan- und Bewerbungs-Workflows.
Fokus auf Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung.
15%
Reduzierung des Verwaltungsaufwands
90%
Mitarbeiterzufriedenheit erhöht
Ihr Weg zum Erfolg
Individuelle Förderberatung
Analyse & Strategie
Wir analysieren Ihre spezifische Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um die für Sie relevanten Förderprogramme optimal zu nutzen.
Antragsstellung & Begleitung
Wir unterstützen Sie bei der gesamten Antragsstellung und begleiten Sie durch den Prozess, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Wir haben die wichtigsten Fragen zu den Förderprogrammen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Was ist der § 8 SGB XI?
Der § 8 SGB XI regelt die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden u.a. Wiedereinstiegskonzepte, flexible Arbeitszeitmodelle und Digitalisierungsprojekte wie digitale Dienstplanung.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote beträgt bis zu 70% für kleinere Einrichtungen (≤ 25 MA) und bis zu 50% für größere (≥ 26 MA).
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge können bis zum 31.12.2030 bei der zuständigen Pflegekasse/Ersatzkasse eingereicht werden.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.